counter
EIN LEITFADEN FÜR GEWERBLICHE RECHTSSTREITIGKEITEN IN NEW YORK

Das Gerichtsverfahren in den New Yorker Gerichten (New York State Courts)

Einleitung

Beilegung des Rechtsstreits ohne Gerichtsverfahren

Der Entschluss ein Gerichtsverfahren zu beginnen

  1. Rechtliche Grundlage für die Haftbarkeit
  2. Schadensersatz
  3. Der Beklagte ist in der Lage, im Falle eines Urteils den Schadensersatz zu begleichen  - Wenn der Beklagte Insolvenz anmeldet: die Automatische Aussetzung des Gerichtsverfahrens
  4. Formvorschriften - die „Statute of Frauds“
  5. Anwaltsgebühren

Das Gerichtsverfahren

  1. Die Schriftsätze:
  2. Das Beweisverfahren
  3. Der Prozess
  4. Anträge bei Gericht
  5. Antrag auf Urteil im beschleunigten Verfahren

Berufung

Vergleich in einem Gerichtsverfahren

Säumnis des Beklagten

Vollstreckung von Urteilen



DAS GERICHTSVERFAHREN IN DEN NEW YORKER GERICHTEN (NEW YORK STATE COURTS)

Der Zweck des folgenden Artikels ist es, eine offene und nicht technische Einführung in den Ablauf gewerblicher Rechtstreitigkeiten hier in New York zu bieten. Diese Einführung ist darauf angelegt dem Leser, als potentiellem Prozessführenden, grundlegende Antworten zu den am haufigsten gestellten Fragen zu bieten.

Unser Leitfaden soll es dem Leser ermöglichen, eine informierte und effiziente Enscheidung uber die mögliche Einleitung eines Rechtsstreits zu treffen. Falls Sie bereits wissen dass Ihr Fall rechtlich begründet ist, lesen Sie bitte unten weiter wie Sie uns kontaktieren können.

EINLEITUNG

Mit Ausnahme der Spezialgerichte gibt es drei Gerichte in der Stadt New York, in denen ein Kläger einen gewerblichen Rechstsstreit bringen kann: im Civil Court of the City of New York, im Supreme Court of the State of New York und im District Court for the Southern District of New York (das bundesstaatliche Bezirksgericht).

Der Beklagte muss hinreichende Kontakte mit New York haben, um hier verklagt werden zu können. Im Allgemeinen unterliegt ein Beklagter, der als Unternehmen in New York fungiert oder mittels eines Büros hier in New York Geschäfte macht, der New Yorker Gerichtbarkeit. Eine Klage kann im Bundesbezirksgericht (Federal District Court) gebracht werden, wenn mehr als $75000 geltend gemacht werden und zusätzliche formelle Bedingungen, die mit dem Wohnsitz des Beklagten zu tun haben, erfüllt sind.

BEILEGUNG DES RECHTSSTREITS OHNE GERICHTSVERFAHREN

Sofern Sie uns nicht ausdrücklich instruieren, sofort rechtliche Schritte einzuleiten, kann es gut sein, dass wir zunächst versuchen, Ihre Streitigkeit zunächst ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Unserer Erfahrung nach ist dies oft nicht erfolgreich, da dem Beklagten das anhängige Gerichtsverfahren als Druckmittel fehlt. Allerdings kann ein Anwaltsschreiben manchmal eine Kompromissbereitschaft bei beiden Parteien in Gang setzen, so dass letztendlich ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann.

DER ENTSCHLUSS EIN GERICHTSVERFAHREN ZU BEGINNEN

Aufgrund der Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Prozess anfallen, ist es unserer Erfahrung nach unrentabel einen gewerblichen Rechtststreit einzuleiten, sofern nicht die folgenden fünf Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es liegt eine rechtliche Grundlage für die Haftbarkeit des Beklagten vor - d.h. Ihr Anspruch muss unter geltendem Recht stichhaltig sein. Dies muss Ihr Anwalt entscheiden. Generell jedoch stellen Waren, die bestellt wurden, aber nicht bezahlt oder zurückgeschickt wurden eine Haftbarkeitsgrundlage dar aufgrund derer Sie als Verkäufer gegen den Käufer vorgehen können;
  2. Es können mindestens $20,000 als Schadensersatz geltend gemacht werden (es sei denn Ihr Anwalt vertritt Sie auf Kontingenzbasis);
  3. Der Beklagte ist eine juristische Person, die in der Lage ist im Falle eines Urteils zugunsten des Klägers den zugesprochenen Schadensersatz zu begleichen. Leider sind manche Beklagte "urteilssicher", d.h. sie sind in der Lage ihre Geschäfte so zu regeln, dass eine Urteilsvollstreckung gegen sie in einem teuren und hoffnungslosen Katz-und-Maus-Spiel endet. Manche Beklagte dagegen haben einfach nicht die finanziellen Mittel ein Urteil zu befriedigen. Andere wollen keine anwaltliche Vertretung und lassen ein Säumnisurteil gegen sich eintragen (mehr diesbezüglich finden Sie im Abschnitt Sämnis des Beklagten weiter unten) und wiederum andere Beklagte entscheiden sich dafϋr Insolvenz anzumelden, damit die Klage ausgesetzt wird (mehr dazu finden Sie im Abschnitt Automatische Aussetzung des Gerichtsverfahrens weiter unten);
  4. In vielen Fällen muss Ihr geltend gemachter Anspruch durch Dokumente belegt werden, die von der Person bzw. Juristischen Perzon unterzeichnet sind die verklagt werden soll;
  5. Prozesse sind teuer. Sie als Mandant müssen erwägen, ob es Ihnen wert ist in Ihren Ansrpuch zu investieren. Im Folgenden finden sie grundlegende Informationen zu den fünf Punkten.

Nach oben

1. Rechtliche Grundlage der Haftbarkeit

Damit ein Kläger seinen Schaden wiedererlangen kann, muss der Beklagte für den Schaden des Klägers rechtlich veranwortlich befunden werden. Dies bedeuter dass der Beklagte gegen eine gültige rechtliche Verbindlichkeit, die ihm aufgrund eines Gesetz, Vertrags etc. auferlegt wurde, verstossen haben muss. Der Beklagte muss zudem für den Schaden haftbar sein, für den der Kläger Regress sucht. In manchen Fällen liegt die Haftbarkeit ziemlich klar auf der Hand, in anderen Fällen wiederum nicht.

Daher ist es die Aufgabe eines Anwalts von vorneherein zu entscheiden, ob das anwendbare Recht eine Grundlage für die Haftbarkeit des Beklagten bietet (cause of action, was mit Klageanspruch übersetzt werden kann). Falls sich keine Haftbarkeitsgrundlage finden lässt, könnte die Klage eine Geldverschwendung sein oder sogar als leichtfertig vom Gericht angesehen werden.

In diesem Zusammenhang sollte der Mandant wissen, dass Anwälte in New York gesetzlich verpflichtet sind, alle Dokumente die bei Gericht eingereicht werden zu unterzeichnen. Die Unterschrift des Anwalts bescheinigt, dass der Tatbestand und die Rechtslage geprüft wurden. Die folgenden drei Anforderungen müssen erfüllt sein, damit ein Anwalt eine solche Bescheinigung unterzeichnen kann: (a) jede juristische Erörterung muss rechtlich begründet sein; (b) alle wesentlichen Tatsachen müssen der Wahrheit entsprechen; (c) die eingereichten Dokumente sind nicht vornehmlich dafür gedacht, den Rechststreit zu verlängern oder eine andere Partei zu schikanieren oder böswillig zu beschädigen.

Sofern die Haftbarkeit nicht angefochten wird, z.B. wenn der Beklagte säumig ist, dann ist der einzige Zweck des Rechststreits festzustellen dass der Beklagte tatsächlich für den Schaden des Klägers verantwortlich ist, und dem Kläger den Schaden ersetzen muss (mehr diesbezüglich unter Schadensersatz).

2. Schadensersatz

Falls in einer gewerblichen Rechtsstreitigkeit einwandfrei festgestellt wurde, dass der Beklagte haftbar ist, kann der Kläger zwei Arten von Schadensersatz erhalten, den tatsächlichen sowie die Folgeschäden sowie in extremen Fällen Buβzahlungen, sogenannte "punitive damages".

Die genaue Berechnung der Summe des Schadenersatzes wird in einem Verfahren vor Gericht festgestellt (genannt "Inquest", d.h. Untersuchung) nachdem sich der Kläger bezüglich der Haftbarkeit durchgesetzt hat.

Der Beklagte kann während dieser Untersuchung nicht mehr die Haftbarkeit anfechten, da dies bereits während des Prozessses durchgeführt wurde und es vorausgesetzt wird dass der Beklagte diesen Kernpunkt verloren hat.

Die verschiedenen Arten von Schadensersatz in einem gewerblichen Rechtsstreit:

  • Tatsächliche Schäden

Dies ist ein Schaden den der Kläger erlitten hat, weil der Beklagte eine dem Kläger geschuldete Verpflichtung verletzt hat.

Zum Beispiel, wenn Waren für $100.000,00 nicht bezahlt werden, ist der tatsächliche Schaden $100.000,00. Wenn der Kläger den Prozess gewinnt, werden Zinsen dazu gerechnet, die von dem Zeitpunkt an berechnet werden, an dem die Zahlungsverpflichtung verletzt wurde. Unter den geseztlichen Vorschriften von New York können 9% einfacher Zins eingerechnet werden sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

Potentielle Kläger sollten jedoch wissen, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet sind ihren Schaden zu mindern. Zum Beispiel muss ein Verkäufer von verderblicher Ware versuchen diese weiterzuverkaufen, wenn der Käufer sich weigert die Ware anzunehmen. Es ist nicht ausreichend für den Kläger, dass er seine Rechte 'aussitzt' .

  • Folgesschäden:

Dies sind die Schäden des Klägers, die nicht direkt von der Pflichtverletzung des Beklagten gegenüber dem Kläger stammen, die der Kläger aber gleichwohl aufgrund der Konsequenzen oder Resultate der Pflichtverletzung erlitten hat.

In unserem Beispiel über die $100.000,00 in unbezahlten Waren könnte es z. B. Sein, dass der Kläger nicht in der Lage war seine Lieferanten zu bezahlen und diese gewähren ihm daher keinen Kredit mehr. Der Beklagte in diesem Beispiel kann unter bestimmten Umständen für diesen Schaden des Klägers verantwortliche sein.

Gewinnausfall:

Gewinnausfälle sind eine interessante Untergruppe von Folgeschäden. Unter den Rechtsvorschriften von New York kann ein Kläger im Falle eines Vertragsbruchs den Gewinnausfall wiedererlangen, sofern er das folgende beweisen kann:

  1. Der Gewinnausfall wurde durch den Vertragsbruch des Beklagten verursacht;
  2. Der Gewinnausfall wurde von den Parteien in Erwägung gezogen als sie den Vertrag schlossen; and
  3. Der Gewinnausfall kann mit ausreichender Bestimmtheit bewiesen werden. Mit anderen Worten, der Kläger muss den Gewinnausfall zwar nicht mit mathematischer Genauigkeit beweisen, er darf jedoch keine blossen Vermutungen anstellen und muss verlässliche Faktoren benutzen um zu einer bestimmten Summe für den Gewinnausfall zu gelangen.
  • Bußzahlungen:

TDies ist Schadensersatz der dem Kläger zugesprochen werden kann wenn das Verhalten des Beklagten besonders verwerflich war. Die Bußzahlungen werden im allgemeinen auferlegt um den Beklagten zu bestrafen und von solchem Verhalten künftig abzuhalten. Sie werden so gut wie nie in gewerblichen Rechtsstreitigkeiten zugesprochen, werden aber manchmal in Deliktsrechtfällen vergeben, um ein Beispiel zu geben und künftige Missetäter abzuschrecken.

Anwaltsgebühren:

Sofern die Zahlung von Anwaltskosten nicht per Vertrag zwischen den Parteien vereinbart wurde (z.B. "im Falle der Nichtzahlung sind A's Anwaltkosten von B zu übernehmen") sind die Anwaltskosten nicht erstattungsfähig.

Falls der Kläger in dem Prozess siegt, lässt das anwendbare Recht zu dass bestimmte Kosten und Aufwendungen zu der Urteilssumme dazu gerechnet werden (selten mehr als $2000).

3. Wenn der Beklagte eine Person bzw. eine juristische Person ist und in der Lage, ein Gerichtsurteil zu zahlen:

Gemäss den gesetzlichen Vorschriften in New York sind Gerichtsurteile für 20 Jahre gültig nachdem sie bei Gericht eingereicht und eingetragen worden sind. Während dieser Zeitspanne sammelt sich auf der Urteilssume 9% Zins pro Jahr bzw. den entsprechenden Bruchteil eines Jahres an.

Dessen ungeachtet, ist es ratsam dass ein potentieller Kläger vor Einreichung der Klage sicherstellt, ob der zukünftige Beklagte über Vermögensgegenstände verfügt, die veräussert werden können, um das Urteil zu erfüllen.

Wenn der Beklagte Insolvenz anmeldet- AUTOMATISCHE AUSSETZUNG DES GERICHTSVERFAHRENS:

Mögliche Kläger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Beklagter jederzeit während die Klage anhängig ist, bzw. bevor ein Urteil gegen ihn vollstreckt wird, bei dem Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag einreichen kann.

Ein solcher Antrag führt zu einer Aussetzung des Gerichtsverfahrens bzw. der Urteilsvollstreckung (ohne Rücksicht darauf in welchem Stadium sich das Verfahren befindet) so dass in dem Insolvenzgericht weiter verfahren werden kann. Der Abschluss des Insolvenzverfahrens beendet normalerweise die Aussetzung des Gerichtsverfahrens, jedoch ist dies nicht immer der Fall.

4. Formvorschriften - die „Statute of Frauds“:

Im Allgemeinen sind schriftliche Vereinbarungen die im Einklang mit anwendbarem Recht getroffen werden rechtsverbindlich für die Vertragsparteien. Der Staat New York hat das alte englische Gesetz bezüglich Formvorschriften -die "Statute of Frauds" – übernommen. Bestimmte Ansprüche sind ausgeschlossen falls diese nicht durch ein Schriftstück belegt werden können, das von der Person unterschrieben wurde, die damit belangt werden soll.

Jedoch bedeutet dies nicht dass alle Ansprüche uneinklagbar sind, denen kein ausdrücklicher Vertrag zugrunde liegt: die New Yorker Gerichte haben die Formvorschriften der Statute of Frauds in verschiedenartigen Fällen liberalisiert.

Folglich ist es dem Kläger gestattet, als Beweis eine Reihe von Dokumenten vorzulegen von denen zwar kein einzelnes den Beklagten rechtlich verpflichtet, die aber im Ganzen die Haftbarkeit des Beklagten begründen.

5. Anwaltskosten:

Mandanten sollten sich darüber im klaren sein, dass Gerichtsverfahren von Natur aus langwierig und teuer sind. Um Verfahrenskosten in bestimmten gewerblichen Vertragsstreitigkeiten zu sparen, steht in New York ein wenig genutztes vereinfachtes Verfahren zur gerichtlichen Feststetzung zur Verfügung.

Das Verfahren wird im beiderseitigem Einvernehmen begonnen und erfordert die Zustimmung aller Parteien zu dem Vertrag. Es wird dabei größtenteils auf die Vorschriften des Beweisverfahrens sowie auf das Recht zur Berufung verzichtet.

DAS GERICHTSVERFAHREN

Im Allgemeinen besteht ein Gerichtsverfahren aus drei Teilen: die Schriftsätze, das Beweisverfahren; und der Prozess. Es kann auch eine Berufung geben. Darüber hinaus werden oft sogenannte "motions", d.h. Anträge bei Gericht geben. Es folgt eine kurze Erklärung der einzelnen Phasen.

1. Die Schriftsätze:

Diese bestehen normalerweise aus der Klageschrift, der Klageerwiderung (möglicherweise with Gegenforderungen) und einer Antwort zu den Gegenforderungen.

In der Klageschrift werden die Klagesache sowie die Forderungen des Klägers - finanziell oder anderer Art - dargelegt. Sie können in einem oder mehreren Klageansprüchen gegliedert sein. In der Klageerwiderung wird normalerweise der Grossteil des Inhalts der Klageschrift, insbesondere die Haftbarkeit des Beklagten. Manchmal führt der Beklagte in der Klageerwiderung Gegenforderungen an.

Eine Gegenforderung ist ein Anspruch, den der Beklagte gegen den Kläger im Rahmen des selben Gerichtsverfahrens erhebt. Gemäss dem geltenden Recht in New York können Gegenforderungen sich auf die Klagesache beziehen wegen der der Kläger Klage erhoben hat, oder kann davon völlig unabhängig sein.

Falls der Beklagte eine Gegenforderung erhoben hat, muss der Kläger eine Antwort einreichen, in der normalerweise die Gegenforderung des Beklagten bestritten wird.

2. Das Beweisverfahren:

In New York ist den Parteien ein umfassendes Beweisverfahren gestattet, in dem sie von der jeweils anderen Partei sämtliches relevantes oder wesentliches Beweismaterial erlangen können (z.B. Briefe, Dokumente, mündliche Aussagen). Normalerweise beginnen wir das Beweisverfahren mit einer Anforderung aller relevanten Dokumente von der anderen Partei.

Im Anschluss daran bereiten wir spezifische schriftliche Fragen vor ( die „Interrogatories“ genannt werden), um entscheidendes Beweismaterial zu entlocken.

Wir schliessen das Beweisverfahren mit der Aussage des Beklagten unter Eid ( "Deposition") ab. Die "Deposition" ist eine Frage-und-Antwort-Sitzung, die üblicherweise in der Kanzlei des befragenden Anwalts stattfindet.

Zu Beginn der "Deposition" vereidigt ein Stenograf den Zeugen der aussagen wird. Der Anwalt fährt dann damit fort dem Zeugen Fragen zu stellen. Der Schwerpunkt einer "Deposition" liegt normalerweise auf folgendem:

  1. Wer was zugestimmt hat, unter welchen Bedingungen, zu welchem Preis, wann und mit wem;
  2. Fragen über die Dokumente die von der Gegenseite (oder von einer anderen Bezugsquelle) im Verlauf des Beweisverfahrens erlangt wurden; and
  3. Klärung der Antworten zu den schriftlichen Fragen, den "Interrogatories", falls die Antworten vage oder ergebnislos waren.

TBeklagte, die durch einen Anwalt aufgetreten sind werden bei der "Depostition" durch ihren Anwalt vertreten. Falls der Beklagte sich weigert Fragen zu beantworten muss er damit rechnen, dass seine Verteidigung in dem Verfahren durch entsprechende Gerichtserlasse schwerwiegend beeinträchtigt wird.

Es ist zwar nicht notwendig für unsere Mandanten während der "Deposition" der Gegenseite anwesend zu sein (zumal es ohnehin nicht gestattet ist, Kommentare abzugeben, Fragen zu stellen oder sich an der Deposition zu beteiligen) aber manche unserer Mandanten entscheiden sich dafür, anwesend zu sein.

Manche Depositions dauern nur ein paar Stunden, während sich andere über mehrere Tage hinziehen (mit entsprechenden Pausen).

Wenn das Beweisverfahren abgeschlossen ist muss der Kläger eine "Note of Issue" bei Gericht einreichen, so dass der Fall auf den Prozesskalender des Gerichts platziert werden kann. Unserer Erfahrung nach verbringt ein Fall im Supreme Court in Landkreis New York (d.h. Manhattan) ca. ein Jahr auf dem Prozesskalender (es sei denn, der Fall fällt unter die gesetzlich geregelte bevorzugte Behandlung, z.B. weil eine der Parteien über 70 Jahre alt ist). In diesem Wartejahr ereignet sich nicht viel in dem Verfahren.

3. Der Prozess:

Der Prozess ist der am meisten zugespitzte Teil des Rechtsfalls. Beide Seiten versuchen den Richter bzw. die Jury davon zu überzeugen dass sie den Prozess gewinnen sollten.

Der Grund für den Prozess ist dass offene Tatsachen geklärt werden müssen um Haftbarkeit oder andere offene Punkte feststellen zu können.

Im Allgemeinen setzt sich der Kläger in dem Prozess unter den folgenden Voraussetzungen durch:

1. der Kläger hat seine Beweislast hinsichtlich der Behauptungen in der Klageschrift erfüllt; und

2. der Beklagte war nicht in der Lage seine Beweislast hinsichtlich seiner Verteidigungen in der Klageerwiderungen zu erfüllen.

An Anfang der Gerichtsverhandlung machen beide Parteien einführende Bemerkungen, ein sog. "opening statement". Dann macht der Kläger seine Zeugen bekannt und der Beklagte darf die Zeugen des Klägers ins Kreuzverhör. Manchmal ordnet der Richter an dass auf direkte Zeugenaussage bei Gericht verzichtet wird und dass diese stattdessen durch eidestattliche Erklärungen gegeben werden kann. Nachdem der Klägeer seine Beweise abgeschlossen hat, „schliesst“ er seinen Fall.

Anschliessend macht der Beklagte seine Zeugen bekannt und der Kläger hat wiederum die Gelegenheit diese ins Kreuzverhör zu nehmen. Danach machen beide Parteien abschliessende Bemerkungen ("closing statement"). Während des Prozesses und danach können auch Anträge bei Gericht eingereicht werden, aber dies ist ausserhalb des Rahmens dieses kurzen Leitfadens.

4. Anträge bei Gericht

Während bestimmten Phasen des Rechtsstreits können beide Parteien das Gericht um einen bestimmten Bescheid ersuchen, in dem sie einen entsprechenden Antrag vorbereiten und einreichen. Ein solcher Antrag einer Partei (oder gegebenenfalls eines Dritten als Nebenintervenient) wird "Motion" genannt. Der Antragsteller muss bei Gericht begründen dass er zu dem Gerichtsbescheid berechtigt ist.

Die antragstellende Partei begründet ihre Berechtigung den Gerichtsbescheid zu erhalten in dem sie den vorgeschlagenen Bescheid, einen "Affidavit" oder auch mehrere, eine anwaltliche Erklärung sowie ein Memorandum, in dem das geltende Recht dargelegt ist.

Die Gegenseite reicht üblicherweise die gleichen Dokumente in Opposition ein. Ein Affidavit ist eine beeidigte Erklärung die entweder von dem Mandanten oder eines Dritten dem die Tatsachen aus erster Hand bekannt sind. In der anwaltlichen Erklärung werden die Tatsachen vorgetragen, die den Mandanten zu der Abhilfe berechtigen, um die das Gericht in dem Antrag ersucht wird.

Beispiel: der Beklagte stellt dem Kläger nicht die während des Beweisverfahrens angeforderten Beweismittel zur Verfügung. Der Kläger kann dann bei Gericht einen bedingten Bescheid beantragen, um den Beklagten zu verpflichten, die Beweismittel entweder innerhalb einer bestimmten Zeit bereitzustellen oder den Fall zu verlieren. Gemäss dem geltenden Recht in New York muss im Falle eines Streits hinsichtlich des Beweisverfahrens zunächst ein ehrlich gemeinter Versuch zur gütlichen Beilegung gemacht werden. Manche Richter verlangen, dass Auseinandersetzungen über Beweisverfahren mittels einer Konferenz beigelegt werden müssen, andere wiederum erlauben einen Antrag bezüglich des Beweisverfahrens nur mit vorheriger Erlaubnis des Gerichts.

In der Praxis des New York Supreme Court hat der Richter 60 Tage um über den Antrag zu entscheiden. Der Richter kann entweder eine Entscheidung erlassen, in der sich das Gericht des Antrags entledigt oder in der Entscheidung selbst die Pareteien dazu anhalten, sich auf den Wortlaut einer endgültigen Entscheidung zu einigen. Gemäss den geltenden Recht in New York kann eine Motion neuerlich verhandelt bzw. erneuert werden. Ohne neue Beweise kann der Antrag nur neuerlich verhandelt werden. Werden neue Beweise vorgetragen, wird der Antrag gänzlich erneuert, die antragstellende Partei muss aber eine rechtsgültige Begründung dafür haben, dass die Beweise zuvor nicht vorgebracht worden sind.

In Übereinstimmung mit unserer berufsethischen Verantwortung sind wir der Ansicht, dass es im besten Interesse des Mandanten ist sowenige Anträge wie möglich einzureichen (es sei denn es besteht eine gute Gelegenheit ein Urteil im beschleunigten Verfahren zu bekommen, siehe unten). Zudem schont dies das bereits überbelastete Justizsystem. Allerdings besteht machmal keine andere Wahl, z.B. wenn ein Antrag der Gegenseite opponiert werden muss.

5. Antrag auf Urteil im beschleunigten Verfahren:
In Fällen in denen die Haftbarkeit offensichtlich ist and es keine umstrittenen Tatsachen gibt, können beide Parteien das Gericht um eine vorzeitige Entscheidung ersuchen (ein sog. "Summary Judgment" d.h. Urteil im beschleunigten Verfahren). Ein solcher Antrag ist vom Gericht abzulehnen wenn es befindet, dass in dem Fall offene Tatsachen vorliegen. Diese müssen dann während eines Prozesses von einer Jury bzw. dem Gericht entschieden werden.

Falls ein solcher Antrag erfolgreich ist, wird das Verfahren schleunigst beendet (evtl. Anträge auf neuerliche Verhandlung, Berufung etc. vorbehalten). Dies spart dem Kläger erhebliche Kosten, da weder ein teures Beweisverfahren noch ein zeitraubender Prozess notwendig ist.

BERUFUNG
In New York herrscht eine grosszügige Berufungspraxis, unter der Berufung gegen fast jeden Bescheid des Gerichts eingelegt werden kann. Falls der Kläger im Prozess erfolgreich ist, muss der Beklagte eine Bürgschaft hinterlegen, um den Kläger daran zu hindern das Urteil in das Vermögen des Beklagten zu vollstrecken. Unternehmen die solche Bürgschaften ausstellen evaluieren zunächst die Kreditwürdigkeit des Beklagten/ Vollstreckungsschuldners und verlangen gegebenfalls, dass die komplette Streitsumme bar hinterlegt wird.

VERGLEICH IN EINEM GERICHTSVERFAHREN

Ein Vergleich kann jederzeit in einem Verfahren geschlossen warden, selbst während des Prozesses. In New York werden die meisten Fälle durch einen aussergerichtlichen Vergleicht beigelegt, d.h. das Verfahren endet damit, dass der Kläger eine geringere Summe als die in der Klage geforderte akzeptiert. In der Praxis unserer Kanzlei überlassen wir es normalerweise dem Beklagten ein Vergleichsangebot zu machen, es sei denn unser Mandant hat uns anderweitig instruiert.

Ohne Ihre Zustimmung können wir den Fall nicht beilegen. Wir sind überdies dazu verpflichtet, alle Vergleichsangebote der Gegenseite an Sie weiterzuleiten. Wir evaluieren alle ernstzunehmenden Vergleichsangebote angesichts der Zielvorstellungen, die uns der Mandant gegeben hat.

Nichtsdestotrotz ist es unsere Überzeugung dass jeder Fall unter der Annahme vorbereitet werden muss, dass es zum Prozess kommt. Zum einen kann die Gegenseite erkennen, wenn ein Fall schlecht vorbereitet wurde und wird dementsprechend schlechte Vergleichsangebote unterbreiten. Falls der Rechtsstreit nicht beigelegt werden kann, sinken zudem die Chancen in einem Prozess erheblich, wenn der Fall schlecht vorbereitet wurde.

Es gibt einfach keinen Ersatz für einen gut vorbereiteten Fall, um die Chancen des Mandanten sowohl in Vergleichsverhandlungen sowie im Prozess voll auszuschöpfen.

SÄUMNIS DES BEKLAGTEN

Nach unserer Erfahrungen entscheidet sich eine beachtliche Minderheit von Beklagten dazu, die Vorladung und die Klageschrift, die ihnen zugestellt wurde, zu ignorieren. Nachdem die Zeit abgelaufen ist, die Klageschrift zu beantworten (normalerweise zwischen 20 und 30 Tagen) und bestimmte andere Formalitäten erfüllt sind, kann der Kläger bei Gericht ein Säumnisurteil beantragen.

Ein Säumnisurteil kann auch gegen einen Beklagten ergehen, der zwar eine Klageerwiderung eingereicht hat, aber einen Erlass des Gerichts missachtet hat.

Kläger sollten sich darüber bewusst sein, dass eine Säumnis des Beklagten nicht automatisch zu einem Urteil in Höhe des Klageanspruchs führt. Der Kläger muss zunächst Beweis bezüglich des erlittenen Schadens führen, z.B. durch seine Aussage vor Gericht oder durch urkundliche Belege, bevor das Gericht die Summe des Schadenersatzurteils festsetzt.

Unsere Kanzlei vertritt auch Mandanten, die in einem Gerichtsverfahren in Säumnis waren und sich nun über ihre Rechte beraten lassen wollten. Je nach Sachverhalt waren wir in der Lage, die Säumnis aufzuheben bzw. auszusetzen, so dass unsere Mandanten die Gelegenheit erlangten, sich vor Gericht zu verteidigen.

Selbst wenn das Gericht es ablehnt die Säumnis auszusetzen, können wir den Mandant in der Gerichtsverhandlung vertreten, in der der enstandene Schaden erörtert wird und den Schadenersatz im Säumnisurteil auf die geringstmöglichste Summe zu begrenzen.

VOLLSTRECKUNG VON URTEILEN

Viele Kläger erlangen zwar ein Urteil zu ihren Gunsten, aber bekommen dennoch nicht Recht - d.h. sie erlangen kein Geld von dem Beklagten. Wir weisen unsere Mandanten darauf hin dass ein Urteil nur so gut ist wie die anschliessende Vollstreckung.

Zum Beispiel: nachdem das Gericht ein Urteil in Höhe von $75.000 zu Gunsten unseres Klägers ausgesprochen hat, ist es für unsere Kanzlei nicht damit getan dem Beklagten einen frankierten Rückumschlag zuzuschicken. Obgleich Beklagte die etablierte juristische Personen sind normalerweise problemlos ein Urteil zahlen oder Berufung einlegen, gibt es durchaus auch Beklagte die keinerlei Bestreben zeigen zu zahlen ohne dass unsere Kanzlei weitere Massnahmen ergreift.

Um ein Urteil zu vollstrecken versuchen wir zunächst das Vermögen und die Einkommensquellen des Beklagten aufzufinden. Zu diesem Zweck schicken wir Geschäftspartnern, Banken, Arbeitgebern und allen anderen Personen die möglicherweise Informationen über das Vermögen des Beklagten haben. Nachdem wir Vermögensgegenstände ausfindig gemacht haben, stellen wir Hinweise aus, dass der Transfer seines Vermögens beschränkt ist. Falls der Beklagte ein festes Einkommen hat, z.B. Gehalt, dann kann ein Teil des Einkommens erlangt werden um das Urteil zu begleichen (üblich sind 10%). Falls es notwendig sein sollte, stellen wir einen Ausführungsbefehl an den zuständigen Sheriff aus, so dass er Eigentum des Beklagten beschlagnahmen und verkaufen kann, um das Urteil zu begleichen.

Wir arbeiten auch mit privaten Ermittlern zusammen, die Informationen in Datenbanken abrufen die für die Vollstreckung des Urteils hilfreich sein könnten. Bei der Vollstreckung halten wir uns selbstverständlich streng an sämtliche Gesetze zum Schutz von Schuldnerrechten. Bestimmte Vermögensgegenstände sind von Gläubigerforderungen vollständig befreit, und manche Vermögensgegenstände sind teilweise befreit.

In machen Fällen, in denen wir in der Lage sind die notwendigen Beweise zu erlangen, leiten wir ein neues Verfahren gegen Aktionäre, Vorstand oder Aufsichtsratmitglieder des Vollstreckungsschuldner ein, dass sich auf Missbrauch des Vermögens des Unternehmens gründet. Wie wichtig es ist, die Firmenunterlagen ordnungsgemäß zu führen, lesen Sie bitte in unserem Leitfaden zur Gründung eines Unternehmens in New York, der ebenfalls auf dieser Webseite zu finden ist.

Dieser Leitfaden wurde von Zara Law Offices 111 John Street, Suite 510, New York, NY 10038 erstellt. Alle gesetzlich geschützten Rechte hierin gehören ausschließlich Zara Law Offices. Jede unbefugte Wiedergabe oder Verteilung dieses Leitfadens oder eines Teils davon ohne vorherige schrfitlich Zustimmung ist untersagt. Copyright Zara Law Offices 2007. Alle Rechte vorbehalten.