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EIN LEITFADEN ZUR GRÜNDUNG VON UNTERNEHMEN IN NEW YORK
DIE GRUNDSÄTZLICHEN MERKMALE DER VERSCHIEDENEN RECHTSEINHEITEN
DIE GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
DIE KAPITALGESELLSCHAFT
DIE OFFENE HANDELSGESELLSCHAFT
DIE TEILHABERSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
ERLANGUNG EINER „EMPLOYER IDENTIFICATION NUMBER“
BESONDERE BERÜCKSICHTIGUNG: GEBRAUCH VON ANGENOMMENEN NAMEN
SORGSAME FÜHRUNG DER FIRMENUNTERLAGEN
ZUSAMMENARBEIT MIT EINEM GUTEN STEUERBERATER
CHECKLISTE
Falls Sie vorhaben in den USA ein Unternehmen zu gründen oder in ein US-Unternehmen zu investieren, sollten Sie mit den verschiedenen Rechtsformen vertraut sein, die ein Unternehmen in den USA annehmen kann. Jede dieser Rechtsformen hat ausgeprägte Vorteile und Nachteile, die sorgfältig in Erwägung gezogen werden müssen.
Selbst falls Sie nicht vorhaben Ihr eigenes Unternehmen zu gründen, kann es durchaus sein, dass Sie mit US-Unternehmen Geschäfte tätigen. Ihre Rechte als Gläubiger eines US Unternehmens hängen zum Teil davon ab, welche Rechtsform das Unternehmen hat. Falls Sie jemals einen Rechtsstreit in den USA gegen ein US Unternehmen bringen müssen, werden Sie feststellen, dass der Gerichtsstand, sowie die Formalitäten der Zustellung der Klage zum Teil von der Rechtsform des betroffenen Unternehmens ab.
Dieser Leitfaden wurde für ausländische sowie einheimische Geschäftsleute erstellt, die ein Unternehmen in Staat New York gründen möchten. Manche Informationen in diesem Leitfaden sind jedoch auch für diejenigen nützlich die ein Unternehmen ausserhalb von New York gründen wollen, da viele US-Bundesstaaten die gleichen oder ähnliche Rechtsformen für Unternehmen haben.
DIE GRUNDSÄTZLICHEN MERKMALE DER VERSCHIEDENEN RECHTSEINHEITEN
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Keine Gründungsformalitäten |
Einfachbesteuerung |
Keine persönliche Haftbarkeit |
| Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
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| C-Kapitalgesellschaft |
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| S-Kapitalgesellschaft |
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| Offene Handelsgesellschaft |
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| Teilhaberschaft mit beschränkter Haftung |
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* Dies gilt nur für beschränkt haftende Gesellschafter. Nach oben
DIE GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company oder LLC abgekürzt) ist eine neuere Unternehmensform, die seit ihres Bestehens viel Interesse erregt hat. In New York gibt es die LLC seit 1994. Heutzutage kann die LLC in allen US-Bundesstaaten gegründet warden.
Die Beliebtheit der LLC nahm stark zu, nachdem es in 1997 durch eine neue Regelung möglich wurde, auf der Steuererklärung einer LLC die Besteuerung als offene Handelsgesllschaft zu wählen. Die Eigentümer einer LLC, die als Mitglieder bezeichnet werden, erhalten die steuerlichen Vorteile, die eine offene Handelsgesellschaft mit sich bringt, sowie das Schutzschild gegen persönliche Haftung, das der Kapitalgesellschaft zugrundeliegt. Daher empfehlen wir die LLC vielen unserer Mandanten als Rechtsform für ihr Unternehmen.
Die Organisationsstruktur einer LLC ist in mancherlei Hinsicht mit der einer Kapitalgesellschaft vergleichbar. Der Aufbau einer LLC ist in der Gründungsurkunde dargelegt. Das „Operating Agreement“ (d.h. die Betriebsvereinbarung) ist ein Abkommen zwischen den Mitgliedern der LLC, das die Tätigkeiten der LLC, sowie die jeweiligen Rechte und Pflichen der Mitglieder im Einzelnen darlegt.
Die Mitglieder der LLC können das Unternehmen selbst führen oder die Betriebsführung an ein Mitglied oder mehrere Mitglieder delegieren, die als „Manager“ bezeichnet werden. Gemäss dem New York LLC-Gesetz ist die Betriebsführung den Mitgliedern übertragen (es sei denn die Gründungsurkunde enthält anderweitige Bestimmungen) und sie sind dazu verpflichtet, die LLC gemäss den Bestimmungen der jeweiligen Gründungsurkunde und der Betriebsvereinbarung, sowie im Einklang mit dem LLC-Gesetz zu führen.
Das LLC-Gesetz sieht vor, dass jedes Mitglied einer von den Mitgliedern geführten LLC bzw. die Manager die mit der Betriebsführung betraut worden sind, das Unternehmen LLC vetraglich verpflichten können. Wenn wir Operating Agreements entwerfen, beschränken wir deshalb die Autorität der Mitglieder bzw. Manager und erwähnen solche Beschränkungen in der Gründungsurkunde. Da die Gründungsurkunde einer LLC ein öffentlich zugängliches Dokument ist, gilt gegenüber Dritten, dass sie automatisch Kenntnis von solchen Autoritätsbeschräkungen haben.
Je nach den Zielvorstellungen des Mandanten richten wir die LLC als ein von den Managern geführtes Unternehmen ein (im Gegensatz zu einer von den Mitgliedern geführten LLC, die der gesetzliche Normalfall ist) wobei die Kernmitglieder der LLC zu den anfänglichen Managern gemacht werden. Da die LLC dann nicht von den Mitgliedern geführt wird, erlangen später hinzukommende Mitglieder nicht automatisch die Management- und Vertretungsbefugnisse, mit denen sie in einer von den Mitgliedern geführten LLC kraft des LLC- Gesetzes ausgestattet werden.
Vorteile:
1. Beschränkte Haftung: die Eigentümer und Manager einer LLC sind generell nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der LLC haftbar.
2. Nur eine Stufe der Besteuerung: im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften werden bei einer LLC die Profite und Verluste steuerfrei zu den individuellen Mitgliedern durchgereicht.
3. Persönliche Steuervorteile für die Mitglieder und Manager: im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften können Mitglieder einer LLC die Verluste, die das Unternehmen erleidet, von ihren eigenen Steuerabgaben absetzen (jeweils in dem gesetzlich gestatteten Umfang).
4. Finanzierungsmöglichkeiten: eine LLC ist in der Lage, Mitgliederanteile an Investoren zu veräussern. Zudem sind Banken oder andere Finanzinstitutionen eher gewillt Kredite zu gewähren wenn eine LLC einen „track record” (d.h. eine Erfolgs-und Erfahrungsgeschichte) weil dies die Dauerhaftigkeit der Existenz anzeigt.
Nachteile:
1. Organisatorische Formalitäten: die LLC kann nicht mit der Aufnahme ihrer Geschäfte beginnen, bevor nicht die Gründungsurkunde bei dem zuständigen Landesministerium des Bundesstaats New York (bzw. die zuständige Stelle in dem jeweiligen Staat, in dem die LLC gegründet werden soll) eingereicht wurde.
2. Kosten: hinsichtlich der Einreichung der Gründungsurkunde sowie des Veröffentlichungserfordernis fallen bestimmte Gebühren an.
3. Veröffentlichungserfordernis: ähnlich wie die Teilhaberschaft mit beschränkter Haftung müssen all Gesellschaften mit beschränkter Haftung (mit der Ausnahme bestimmter Theatergesellschaften) müssen innnerhalb von 120 Tagen nach ihrer Gründung in zwei lokalen Zeitungen (die von der Verwaltung des Landkreises bestimmt werden, in der die LLC gelegen ist) wöchentlich für sechs Wochen eine Kopie ihrer Gründungsurkunde bzw. eine Ankündigung die diesbezüglich alle wesentlichen Informationen enthält, veröffentlichen. Aufgrund von Änderungen des LLC-Gesetzes in 2006 führt nun die Nichterfüllung der Veröffentlichungspflicht zu einer automatischen Aussetzung des Rechts der LLC im Staat New York Geschäfte zu tätigen.
4. Zeitdauer um alle Gründungsformalitäten zu erfüllen: Unsere Kanzlei kann innerhlab von fünf Tagen alle Dokumente einreichen die für die Gründung der LLC notwendig sind. Im Eilfall können wir den Gründungsprozess in einem Tag erledigen, sofern der Mandant mit den in diesem Fall höheren Verwaltungsgebühren einverstanden ist. Die Veröffentlichung der Gründungsurkunde bzw. des Hinweises sowie des Zertifikats der Veröffentlichung dauert zwischen 6 und 8 Wochen. Allerdings muss die Veröffentlichung nicht vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit vorgenommen werden.
5. Keine Übertragbarkeit: die LLC muss in jedem US-Bundesstaat ausserhalb ihres Heimatstaats, in dem sie tätig wird, einen Antrag auf Geschäftserlaubnis einreichen.
Bevor wir unseren Mandanten mit der Gründung einer LLC behilflich sind, bitten wir normalerweise um bestimmte Informationen uber das zu gründende Unternehmen (siehe Checkliste weiter unten)
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Bevor die LLC sie als Rechtsform an Beliebtheit überholte, war die Kapitalgesellschaft die bevorzugte Rechtsform für den Grossteil von US-Unternehmen, von Kleinunternehmen bis hin zu grossen Konzernen.
Die Struktur einer Kapitalgesellschaft basiert auf der Trennung von Anteilbesitz und Management. Eine einzige Person kann durchaus ein Unternehmen gründen und als einziger Gesellschafter sowie Vorstand und Aufsichtsrat fungieren. Die Mehrzahl der Kapitalgesellschaften hat jedoch mehre Anteilseigner, nämlich die Aktionäre. Diese wählen während der jährlichen Aktionärsversammlung einen Aufsichtsrat, der die Richtlinien des Unternehmens festsetzt. Die Aufsichtsratsmitglieder wählen dann einen Vorstandsvorsitzenden, einen Geschäftsführer, einen Finanzleiter und andere leitende Angestellte die die Entscheidungen des AUfsichtsrats umsetzen und die tagtäglichen Geschäfte des Unternehmens leiten.
Die Grundstruktur der Kapitalgesellschaft und ihrer Aktienkapitalisierung sind in der Gründungsurkunde festgelegt. Diese Urkunde wird bei dem zuständigen Landesministerium des betreffenden US-Bundesstaats eingereicht. Die internen Tätigkeiten der Gesellschaft sind in dem Gesellschaftsvertrag festgelegt, der den Betrieb des Unternehmens im Einzelnen festlegt.
In kleineren Kapitalgesellschaften, die manchmal als “geschlossene Gesellschaften“ bezeichnet werden können sich die Aktionäre darauf einigen, das Unternehmen in einer bestimmten Weise anzulegen. Dies wird durch eine Aktionärsvereinbarung ausgeführt, in der Anteilseigentum sowie Betriebsführung der geschlossenen Gesellschaft festgelegt werden.
Zum einen werden in der Aktionärsvereinbarung die Aufsichtsratsmitglider und leitenden Angestellten ernannt. Darüber hinaus wird festgesetzt in welcher Weise die Aktionäre ihre Anteile veräussern dürfen (d.h an wen und zu welchen Bedingungen). In geschlossenen Gesellschaften ziehen es die Aktionäre meist vor, die Anteile eines scheidenden Aktionäre aufzukaufen so dass sie nicht an Aussenstehende verkauft werden.
Die Grundform einer Kapitalgesellschaft ist als „C-Corporation“ bekannt ( die Bezeichnung stammt von dem Abschnitt C des US-Bundessteuergesetzes, des „Internal Revenue Code“, in dem diese bestimmte Art der Kapitalgesellschaft geregelt ist) Eine Kapitalgesellschaft die wiederum dern Erfordernisses des Abschnitts S des Internal Revenue Code enspricht, kann beantragen, steuerlich als „S-Corporation“ behandelt zu werden. Der folgende Abschnitt bezüglich den Vor-und Nachteilen ist auf die C-Corporation sowie die S-Corporation anwendbar.
Vorteile:
1. Keine persönliche Haftbarkeit: die Eigentümer und Manager einer Kapitalgesellschaft haften generell nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens.
2. Finanzierungsmöglichkeiten: die Kapitalgesellschaft kann ihre Anteile an Investoren zu veräussern. Banken oder andere Finanzinstitutionen sind eher gewillt Kredite zu gewähren, wenn eine Kapitalgesellschaft eine Erfolgs-und Erfahrungsgeschichte hat, weil dies die Dauerhaftigkeit der Existenz des Unternehmens anzeigt.
3. Im Gegensatz zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung und beschränkten offenen Handelsgesellschaften gibt es kein Veröffentlichungserfordernis für Kapitalgesellschaften, was die anfänglichen Kosten senkt.
Nachteile:
1. Organisatorische Formalitäten- eine Kapitalgesellschaft muss ihre Gründungsurkunde bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesstaat einreichen.
2. Zeitdauer der Gründung–eine Kapitalgesellschaft kann nicht mit der Aufnahme von Geschäftstätigkeiten beginnen bevor die Gründungsurkunde eingereicht wurde, da dies zu persönlicher Haftung der leitenden Angestellten führen kann. Die Zeitdauer um die Gründungsformalitäten zu erfüllen ist üblicherweise die gleiche wie für eine LLC.
3. Keine Übertragbarkeit- ahenlich wie im Falle einer LLC darf eine Kapitalgesellschaft in anderen US-Bundesstaaten nur Geschäfte tätigen sofern sie dort erfolgreich einen Antrag auf Geschäftserlaubnis gestellt und die entsprechende Gebühr bezahlt haben.
4. Kosten- die Kosten, die mit der Gründungsurkunde einer Kapitalgesellschaft verbunden sind, hängen zum Teil von der Anzahl und den Nennwert ihrer Aktien ab. Zusätzlich ist eine jährliche Steuer zu zahlen, die Konzessionssteuer, die in jedem Jahr der Existenz des Unternehmens fällig ist.
5. Doppelbesteuerung- sofern die Kapitalgesllschaft nicht als S-Corporation ausgerichtet ist (siehe unten), wird das Einkommen der Kapitalgesllschaft zweimal besteuert: einmal als Unternehmenseinkommen, und als Einkommen das als Dividende, Gehälter und Ausschüttungen an die Aktionäre, leitenden Angestellten und Aufsichtsratsmitglieder weitergegeben wird.
Besondere Berücksichtigung: Die S–Corporation und ihre Besteuerung
Der grösste Unterschied zwischen einer C-Corporation und einer S-Corporation ist ihre steuerliche Behandlung. Das Einkommen der C-Corporation wird doppelt besteuert (siehe oben unter 5.) Das Einkommen einer S-Corporation wird hingegen nur einmal besteuert. Die S-Corporation ist quasi eine Durchreichform, da das Einkommen bzw. die Verluste des Unternehmens werdem anteilsmässig auf den Steuererklärungen der Anteilseigner wiedergegeben.
Eine Kapitalgesllschaft muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen um die Vorteile einer S-Corporation zu erlangen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind: -
Sie muss weniger als 10 Aktionäre haben,
- Alle Aktionäre müssen Einzelpersonen sein,
- Unter den Aktionären dürfen keine ausserhalb der USA residierende Ausländer sein,
- Die Wahl steuerlich als S-Corporation behandelt zu warden muss rechtzeitig getroffen werden,
- Es darf nur eine Gattung von Aktien geben.
Bevor wir unseren Mandanten mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft behilflich sind, bitten wir normalerweise um bestimmte Informationen uber das zu gründende Unternehmen (siehe Checkliste weiter unten).
DIE OFFENE HANDELSGESELLSCHAFT
Falls es mehr als einen Unternehmenseigner gibt, kann ein Unternehmen als offene Handelsgesellschaft angelegt werden. Wenn die offene Handelsgesellschaft unter einem angenommenen Namen fungieren soll, muss ein "Business Certificate for Partners" bei der Verwaltung des betreffenden Landkreises eingereicht werden.
Die offene Handelsgesellschaft steht immer dann zur Wahl, wenn mehr als eine Person Eigner des Unternehmens sein soll. Die gewöhnliche offene Handelsgesellschaft (nicht zu verwechseln mit der beschränkten offenen Handelsgesellschaft die weiter unten behandelt wird) besteht aus Individuen die Vermögen oder Dienstleistungen zu einem Unternehmen beisteuern dass sie gemeinschaftlich besitzen. Sie fungieren dabei als persönlich haftende Gesellschafter, d.h. sie sind persönlich in vollem Umfang für die Schulden des Unternehmens haftbar, und nehmen an den Profiten und Verlusten des Unternehmns teil.
Es ist wichtig in steuerlicher Hinsicht zu berücksichtigen, dass manche Gesellschafter ihren Anteil an den Verlusten des Unternehmens unter bestimmten Umständen von ihren Einkommenssteuern absetzen können.
Es gibt keine formelle hierarchische Struktur bei der offenen Handelsgesellschaft. Alle Gesellschaft sind an der Betriebsführung beteiligt. Gemäss dem Recht von New York fungiert jeder Gesellschafter als Bevollmächtigter des Unternehmens und kann es rechtlich verpflichten. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Auswahl der Gesellschafter.
Vorteile:
1. Gründungsformalitäten sind begrenzt –gemäss den Rechtsvorschriften in New York kann eine offene Handelsgesellschaft durch eine einfache Vereinbarung der Gesellschafter geschaffen werden, ohne dass ein Antrag oder eine Ankündigung bei den Behörden eingereicht werden muss (mit Ausnahme von offenen Handelsgesellschaften die einen angenommenen Namen führen wollen, siehe oben).
Dennoch ist es für Gesellschafter ratsam, eine schriftliche Gesellschaftervereinbarung von einem Anwalt aufsetzen zu lassen. Darin sollten die Aufteilung des Anteilbesitz sowie die Rechten und Pflichten der Gesellschafter geregelt sein.
2. Umgehende Aufnahme der Geschäftstätigkeit- es gibt keine vorgeschriebene Wartezeit.
3. Keine vorgeschriebenen Gebühren um die Geschäftstätigkeit aufnehmen zu dürfen.
4. Einfachbesteuerung- die offene Handelsgesellschaft muss eine Steuererklärung einreichen. Die Profite und Verluste werden jedoch an die Gesellschafter durchgereicht, ohne auf Unternehmensebene besteuert zu werden.
Nachteile:
1. Persönliche Haftung- sämtliche Gesellschafter haften persönlich für die Schulden des Unternehmens.
2. Blockierung von Entscheidungen- Offene Handelsgesellschaften neigen dazu, dass Entscheidungen blockiert werden wenn sich die Gesellschafter nicht auf bestimmte Fragen der Geschäftsführung einigen können. Im Allgemeinen kann eine offene Handelsgesellschaft sich nicht einfach eines unzufriedenen Gesellschafters entledigen. Unter bestimmten Umständen kann das Unternehmen sogar per gerichtlichen Bescheid zur Auflösung gezwungen werden, wenn einer der Gesellschafter einen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt hat.
Bevor wir unseren Mandanten mit der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft behilflich sind, bitten wir normalerweise um bestimmte Informationen uber das zu gründende Unternehmen (siehe Checkliste weiter unten).
DIE TEILHABERSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
Die Teilhaberschaft mit beschränkter Haftung, d.h. „Limited Partnership“ oder kruz LP gennant, ist eine selten gebrauchte Rechtsform. Sie bietet jedoch einige der Vorteile der Kapitalgesellschaft ohne deren Nachteile.
Um eine LP zu gründen, müssen die Gesellschafter ein “Certificate of Limited Partnership” bei dem zuständigen Staatsministerium einreichen . In dieser Urkunde sollte der Name der LP, die Art ihres Geschäfts, die Namen und Adressen aller Gesellschafter – wobei unbeschränkt und beschränkt haftende Gesellschafter getrennt aufgeführt werden sollten- sowie das betreffende Kapital in Form von Geld oder anderweitig, das jeder der Gesellschafter in die LP eingebracht hat.
Da sie eine gesetzlich geschaffene Rechtsform ist, ist die LP als Teilhaberschaft mit beschränkter Haftung eher einer Kapitalgesellschaft ähnlich als einer gewöhnlichen Handelsgeschaft.
In einer LP gibt es mindestens einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter und eine beliebige Anzahl von beschränkt haftenden Gesellschaftern. Ein beschränkt haftenden Gesellschafter bringt Geld oder anderes Vermögen in das Unternehmen ein, aber keine Dienstleistungen.
Eine Teilhaberschaft mit beschränkter Haftung (bzw. LP) eignet sich als Rechtsform am besten für ein Unternehmen das grosse Summen an Kapital benötigt und von einer einizgen Person bzw. einigen wenigen Personen mit spezieller Erfahrung in einer bestimmten Branche geführt werden soll. Die LP als Rechtsform auszuerwählen wird ausserdem als Methode angesehen, mit der aus Steuereinbussen Nutzen gezogen werden klann. Hier in Manhattan ist die LP häufig in der Immobilien- und Unterhaltungsbranche anzutreffen. Bei den klassischen Gewerbebetrieben ist die LP selten, die LLC hingegen sehr häufig zu finden.
Vorteile:
1. Keine persönliche Haftbarkeit der beschränkt haftenden Gesellschafter- die beschränkt haftenden Gesellschafter haften nicht für persönlich für die Schulden des Unternehmens; es sei denn sie nehmen (zusätzlich zu ihren Verantwortlichkeiten als beschränkt haftende Gesellschafter) aktiv an der Geschäftsführung des Unternehmens teil. Der unbeschränkt haftende Gesellschafter hingegen ist für alle Schulden der LP persönlich haftbar.
2. Einfachbesteuerung- die begrenzt haftende Teilhaberschaft muss zwar eine Steuererklärung einreichen, aber die Profite und Verluste werden an die Gesellschafter durchgereicht, ohne auf Unternehmensebene besteuert zu werden.
3. Finanzierungsmöglichkeiten- die Anteile der begrenzt haftenden Teilhaberschaft können wie Aktien einer Kapitalgesellschaft veräussert werden.
Nachteile:
1. Organisatorische Formalitäten–Die begrenzt haftende Teilhaberschaft muss ähnlich wie eine Kapitalgesellschaft und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Gründungsdokument bei der zuständigen Behörde einreichen, das “Certificate of Limited Partnership“.
2. Persönliche Haftbarkeit der unbeschränkt haftenden Gesellschafter
3. Veröffentlichungserfordernis- genauso wie eine LLC, siehe oben, muss eine Teilhaberschaft mit beschränkter Haftung (bis auf bestimmte Theaterproduktionsgesellschaften) innnerhalb von 120 Tagen nach ihrer Gründung in zwei lokalen Zeitungen wöchentlich für sechs Wochen lang eine Kopie ihrer Gründungsurkunde oder einen Hinweis darauf, der die wesentlichen Informationen enthält, veröffentlichen. Ähnlich wie bei einer LLC, kann die Nichterfüllung der Veröffentlichungspflicht der LP zu einer automatischen Aussetzung des Rechts im Staat New York Geschäfte zu tätigen, zur Folge haben.
4. Zeitdauer der Gründungsformalitäten- Diese umfasst das Aufsetzen und Einreichen der notwendigen Dokumente sowie die Veröffentlichung der offiziellen Ankündigung. Das Ganze dauert daher gleichlang wie bei einer LLC. Genauso wie bei einer LLC muss die Veröffentlichung nicht vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit vorgenommen werden.
5. Keine Übertragbarkeit- die LLC muss in jedem US-Bundesstaat ausserhalb ihres Heimatstaats, in dem sie tätig wird, einen Antrag auf Geschäftserlaubnis einreichen.
Bevor wir unseren Mandanten mit der Gründung einer Teilhaberschaft mit beschränkter Haftung behilflich sind, bitten wir normalerweise um bestimmte Informationen uber das zu gründende Unternehmen (siehe Checkliste weiter unten)
Bitte beachten Sie dass Sie Ihr Unternehmen ebenfalls als „Sole Proprietorship“, d.h. als Einzelkaufmann führen können. Zwar ist es verlockend, auf sämtliche Rechtsformen zu verzichten, keinerlei Kosten und Verzögerungen in Kauf nehmen zu müssen und sofort ins Geschäft einsteigen zu können. Allerdings sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass ein Einzelkaufmann für sämtliche Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten seines Unternehmens persönlich haftet. Überdies vermittelt es nicht unbedingt einen sehr professionellen Eindruck, als Einzelkaufmann auzuftreten (was insbesondere für Neueinsteiger in Betracht zu ziehen ist).
Aus diesen Gründen raten wir in den meisten Fällen von einer Unternehmensführung als Einzelkaufmann ab.
ERLANGUNG EINER „EMPLOYER IDENTIFICATION NUMBER“
In den meisten Fällen ist es im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung notwendig eine “Employer Identification Number” (d.h. Identifizierungsnummer für Arbeitgeber) zu erlangen . Diese wird kurz EIN genannt und ist gesetzlich vorgeschrieben. Zudem ist es praktisch unmöglich für ein Unternehmen, ohne eine EIN ein Bankkonto in den USA zu eröffnen.
Um die EIN zu erlangen, benötigen wir die US-Sozialversicherungsnummer eines der Eigner des Unternehmens. Falls keine solche Nummer vorhanden ist, müssen wir zunächst eine “Individual Taxpayer Identification Number“ (d.h. Steuerzahlernummer für Individuen) oder ITIN erlangen. Sobald wir die ITIN haben, können wir eine EIN für das Unternehmen beantragen.
BESONDERE BERÜCKSICHTIGUNG: GEBRAUCH VON ANGENOMMEN NAMEN
Alle Rechtsformen die in diesem Leitafden beschrieben werden dürfen einen angenommenen Namen führen. Die zu erfüllenden Formalitäten unterscheiden sich allerdings ein wenig je nach Rechstform.
Kapitalgesellschaften, Teilhaberschaften mit beschränkter Haftung und Gesellschaften mit beschränkter Haftung dürfen einen angenommenen Namen führen nachdem sie bei der Landesbehörde ein „Certificate of Assumed Name“ eingereicht haben, in der die folgenden Informationen angegeben werden: - Name oder Bezeichnung unter der Geschäfte ausgeführt wurden
- Der Name der Kapitalgesellschaft, Teilhaberschaft mit beschränkter Haftung oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Falls vorhanden, der Sitz des Unternehmens im Staat New York
- Alle Landkreise in denen das Unternehmen tätig ist oder beabsichtigt tätig zu werden.
- Alle Standorte inkl. Adresse an denen das Unternehmen im Staat New York Geschäfte tätigt
Für offene Handelsgesellschaft und Einzelkaufmann ist hingegen erforderlich, dass sie ein “Certificate of Assumed Name” direkt bei der Verwaltung jedes Landkreises einreichen in dem sie Geschäfte tätigen.
SORGSAME FÜHRUNG DER FIRMENAUFLAGEN
Für Unternehmen jeglicher Rechtsform ist es von äusserster Wichtigkeit ihre Unterlagen sorgsam zu führen, und schriftliche Aufzeichnungen über Unternehmsentscheidungen und –tätigkeiten aufzubewahren. Zudem muss die separate juristische Existenz des Unternehmens strikt gewahrt werden.
Dies wird oft in kleinen Unternehmen vernachlässigt, was dazu führen kann dass Vorstand oder Aufsichtsrat das Vermögen des Unternehmens als ihr eigenes behandelen und insbesondere in finanziellen Krisen ihre private Bankkonten mit den Firmenkonten vermischen.
Dies kann zur Durchgriffshaftung führen. Gemäss dem Recht von New York kann ein Gläubiger des Unternehmens gegen die Beteiligten persönlich wegen “corporate waste” vorgehen, d.h. eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz wegen Vergeudung des Firmenvermögens bringen. Wenn eine solche Klage erfolgreicht ist, haften die Beklagten mit ihrem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens. Die sorgfältige Führung der Firmenunterlage und Erstellung von Aufzeichnungen ist hilfreich um Durchgriffshaftung zu verhindern.
Mangelhafte Führung der Unterlagen erschwert ausserdem den Unternehmenseigenern den Beweis, dass bestimmte Änderungen im Anteilbesitz oder der Unternehmensstruktur vereinbart wurden. ZUSAMMENARBEIT MIT EINEM GUTEN STEUERBERATER
Die USA besteuert das weltweite Einkommen von US-Staatsbürgern, Greencard-Inhabern sowie Ausländern die für Steuerzwecke als US-Personen angesehen werden. Für von Ausländern gegründete US-Unternehmen gelten komplizierte Steuervorschriften. Es ist wahrscheinlich, dass Ihr Heimatland ein Internationales Steuerabkommen mit den USA hat, unter Sie bestimmte Steuerbegünstigungen erhalten können (insbesondere Ausschluss der Doppelbesteuerung).
Ausserdem müssen US-Unternehmen regelmässig bestimmte Dokumente einreichen, die ihren Steuerstatus betreffen. Im Falle der Unterlassung drohen Geld-und Ordnungsstrafen.
Aus den aufgeführten Gründen raten wir Mandanten die ein Unternehmen in den USA gründen wollen zur Zuziehung eines erfahrenen Steuerberaters, der sich mit den auf die spezielle Situation anwendbaren Vorschriften auskennt. Manche Steuerberater sind ebenfalls Buchprüfer und können die Steuererklärung ihres Unternehmens vornehmen. Es könnte auch sein, dass Sie einen Fachanwalt für Steuerrecht benötigen. In Zusammenarbeit mit diesen Fachleuten können wir Ihr Unternehmen möglist steuergünstig strukturieren.
CHECKLISTE
Damit wir unseren Mandanten behilflich sein können Ihr Unternehmen schnellstmöglich zu gründen, bitten wir vorab um die folgenden Informationen. Wenn wir diese bereits nach einem ersten Gespräch haben, können wir ihnen effizienter zur Verfügung stehen.
1. Die Koordinaten des Mandanten und der Name jedes anderen Unternehmens das der Manadant gegenwärtig betreibt.
2. Falls das neue Unternehmen die Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens sein soll, ob und wo das ausländische Unternehmen amtlich eingetragen ist.
3. Der Name des zu gründenden Unternehmens und falls vorhanden, die künftige Adresse in den USA.
4. Die Art von Unternehme,n die begonnen werden soll, insbesondere welche Waren hergestellt oder verkauft bzw. welche Dienstleistungen erbracht werden sollen.
5. Die Anzahl der Mitarbeiter, die in den USA eingestellt werden soll.
6. Falls verfügbar, die Sozialversicherungsnummer des Unternehmenseigners. Im Falle dass der Eigner keine US- Sozialversicherungsnummer hat, können wir eine sogenannte “Individual Taxpayer Identification Number“ (d.h. Steuerzahlernummer für Individuen) oder ITIN erlangen, für die wir die Kopie des Reisepasses eines der Eigner benötigen.
7. Ein Datum, bis zu dem der Mandant wünscht,die Geschäftstätigkeit in den USA aufzunehmen.
8. Falls das Unternehmen eine offene Handelsgesellschaft sein soll: - Name, Adresse und Staatsangehörigkeit aller Gesellschafter
- Den jeweiligen Geschäftsanteil den jeder der Gesellschafter haben soll
- Die Summe die jeder der Gesellschafter beitragen soll
- Die Übereinkunft der Gesellschafter bezüglich der Betriebsführung der Gesellschaft
- Die Übereinkunft der Gesellschafter bezüglich der Aufteilung der Profite und Verluste
9. Falls das Unternehmen eine Teilhaberschaft mit beschränkter Haftung sein soll, werden alle Informationen unter 8., sowie die Namen der Gesellschafter und der beschränkt haftenden Gesellschafter benötigt.
10. Falls das Unternehmen eine Gesellschaft mit beschränktet Haftung sein soll, Name, Adresse und Staatsangehörigkeit aller Parteien die Anteilseigner bzw. Mitglieder/ Manager sein sollen.
11. Der Anteilbesitz der Aktionäre der Kapitalgesellschaft bzw. der Mitglieder der LLC.
12. Im Falle einer Kapitalgesellschaft, die Namen der Personen die als Aufsichtsratsmitglieder (mindestens zwei, es sei denn es gibt nur einen einzigen Aktionär), Vorstandsvorsitzenden, Geschäftsführer und Finanzleiter sein sollen. Falls es nur einen einzigen Aktionär gibt, kann diese Person alle Ämter innehaben.
13. In Falle einer Kapitalgesellschaft, ob eine S-Corporation oder eine C-Corporation gewünscht wird.
14. Falls es eine Kapitalgesellschaft sein soll, die Art und Anzahl der Aktien, die das Unternehmen austellen wird. Üblicherweise, sofern unsere Mandanten keine anderes Arrangement wünschen, tragen wir Kapitalgesellschaften mit 200 nennwertlosen Aktien ein.
15. Ob das Geschäftsjahr des Unternehmens am 1. Januar jedes Jahres oder zu einem anderen Zeitpunkt beginnen soll.
16. Falls eine Kapitalgesellschaft gegründet werden soll, und der Mandant eine Aktionärsvereinbarung wünscht, sollten verschiedene andere Punkte besprochen werden, z.B. Einschränkungen des Transfers von Aktien, Stimmrechte der Aktionäre, etc.
Dieser Leitfaden wurde von Zara Law Offices 111 John Street, Suite 510, New York, NY 10038 erstellt. Alle gesetzlich geschützten Rechte hierin gehören ausschließlich Zara Law Offices. Jede unbefugte Wiedergabe oder Verteilung dieses Leitfadens oder eines Teils davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt. Copyright Zara Law Offices 2007. Alle Rechte vorbehalten.
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